Ein- und Mehrfamilienhäuser, Firmenkomplexe, Industrieunternehmen, Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten. Einzige Voraussetzung ist, dass man sich im Einzugsgebiet eines Fernwärme-Netzes oder -Verbundes befindet. Über eine Unterstation im eigenen Gebäude kann die Fernwärme nutzbar gemacht werden.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Fernwärme und beraten Sie gerne.