Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc. nutzen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Wärmepumpe (kWth).
Förderbeiträge:
> 2’500 Fr. + 100 Fr./kWth (Luft/Wasser-Wärmepumpen)
> 4'000 Fr. + 300 Fr./kWth (Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen)
> Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystems: 1’600 Fr. + 40 Fr./kWth
Die wichtigsten Förderbedingungen
> Ersatz von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen
> Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
> Für Anlagen bis 15 kWth ist Wärmepumpensystemmodul (WPSM) erforderlich.
> Anlagen über 15 kWth benötigen Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und Gütesiegel der Gütesiegelliste der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS).
> Bei Anlagen ab 100 kWth ist Strom- und Wärmemessung erforderlich
> Erdwärmesonden müssen durch Bohrfirmen mit FWS-Gütesiegel verteuft werden.